
Externe verantwortliche Person: Aufgaben und Zusammenarbeit vereinbaren
Vor einem Mandat prüfen wir gemeinsam, ob Erlaubnisumfang, Standorte, Sortiment und organisatorische Voraussetzungen zur vorgesehenen Rolle passen. Die Zusammenarbeit braucht einen klaren Zugang zu Informationen, abgestimmte Entscheidungswege sowie verfügbare Ansprechpartner im Betrieb. Eine bloße Benennung ersetzt keine wirksame Einbindung in die Qualitätsorganisation.
- Erlaubnis- und Standortinformationen, Sortiment und Warenflüsse
- QMS, bestehende Qualitätsverantwortung und Dienstleister
- Betreuungsumfang, Präsenzbedarf, Vertretung und Eskalationswege

Ergebnis und nächste Schritte: Externe Verantwortliche Person
Im Mandat werden Aufgaben, Erreichbarkeit, Berichtswesen, Vertretung und Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und Qualitätsteam konkret abgegrenzt. Offene Maßnahmen werden mit Zuständigkeit und Frist verfolgt. Die Eignung für den jeweiligen Betrieb und die Abstimmung mit der zuständigen Stelle werden vor Übernahme geklärt.
Qualitätsorganisation, SOPs und Maßnahmenverfolgung aufbauen. GDP-QMS für Großhändler →
Qualitätsmanagement, Lager, Transport und Partner zusammenführen. GDP Pharma Logistik →
Lagerbedingungen, Mapping, Monitoring und Nachweise planen. Pharma Lagerung und GDP-Lagerqualifizierung →

Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Verantwortlichen Person
Die externe Verantwortliche Person braucht Qualifikation, vertraglich gesicherte Autorität, Zugang zu Informationen und ausreichende Zeit für den konkreten Betrieb.
- Aufgaben- und Stellenbeschreibung
- Vertretung und Erreichbarkeit
- Unabhängige Qualitätsentscheidungen
- Schnittstelle zu Geschäftsführung, QMS und Betrieb

Approbierter Apotheker als externe VP
tiger.PHARMA stellt einen approbierten Apotheker für die externe VP-Funktion zur Verfügung. Damit verbindet sich die gesetzlich erforderliche Sachkenntnis mit pharmazeutischem Produktverständnis und praktischer Erfahrung in Apotheke und Großhandel.
- Approbation als Apotheker und dokumentierte Qualifikation
- Erfahrung mit Arzneimitteln, Beschaffung und pharmazeutischen Geschäftsmodellen
- GDP-, QMS- und Großhandelskompetenz aus einer Hand
- Persönliches Fachgespräch und Qualifikationspaket für die Behörde

Prüfung von Sortiment, Erlaubnis und Betriebsmodell
Die Eignung einer VP ist immer auf die tatsächlich vertriebenen Arzneimittel, Tätigkeiten, Betriebsstätten und Risiken zu beziehen. Vor der Übernahme wird deshalb nicht nur ein Lebenslauf, sondern der gesamte Einsatzrahmen geprüft.
- Erlaubnis- und Tätigkeitsumfang nach § 52a AMG
- Produktgruppen, Temperaturbereiche und besondere Risiken
- Eigene und ausgelagerte Lager- und Transportprozesse
- Kapazitäts-, Präsenz- und Erreichbarkeitsbedarf je Betriebsstätte

Gesetzliche Kernaufgaben der Verantwortlichen Person
Die VP stellt sicher, dass der genehmigte Arzneimittelgroßhandel und sein Qualitätssystem im tatsächlichen Betrieb GDP-konform funktionieren. Ihre Aufgaben reichen von Lieferkette und Dokumentation bis zu Rückruf, Retoure, Fälschungsverdacht und ausgelagerten Tätigkeiten.
- GDP-Qualitätssystem implementieren, aufrechterhalten und dessen Wirksamkeit überwachen
- Genehmigte Tätigkeiten, Aufzeichnungen und regulatorische Nachweise kontrollieren
- Lieferanten, Kunden und qualitätsrelevante Dienstleister freigeben und überwachen
- Rückrufe koordinieren sowie über Retouren, Sperrbestände und Wiederverkäuflichkeit entscheiden
- Schulungen, Selbstinspektionen, Abweichungen, CAPA und Change Control steuern
- Delegierte Aufgaben dokumentieren, ohne die persönliche Verantwortung abzugeben

Verantwortliche Person, Sachkenntnis und andere Fachrollen abgrenzen
Die Verantwortliche Person des Arzneimittelgroßhandels ist nicht mit der Qualified Person eines Herstellers, der PRRC für Medizinprodukte oder einer rein beratenden QMS-Rolle gleichzusetzen. Qualifikation, Bestellung und Aufgaben müssen zum konkreten Erlaubnis- und Tätigkeitsumfang passen und werden von der zuständigen Behörde im Einzelfall bewertet.
- Großhandels-VP nach § 52a AMG und AM-HandelsV eindeutig benennen
- Sachkenntnis und praktische Erfahrung mit belastbaren Nachweisen belegen
- Schnittstellen zu Herstellung, Medizinprodukten und internem Qualitätsmanagement trennen
- Keine formale Titelübertragung ohne tatsächliche Zeit, Autorität und Betriebskenntnis

Bestellung, Vertrag und klare Governance
Aufgaben, Befugnisse und Unabhängigkeit werden so geregelt, dass die VP ihre Pflichten tatsächlich wahrnehmen kann. Geschäftsführung und Betrieb behalten klare Schnittstellen, die Qualitätsentscheidung bleibt geschützt.
- Bestellungsunterlagen, Stellenbeschreibung und Verantwortungsmatrix
- Direkter Zugang zur Geschäftsführung und zu qualitätsrelevanten Daten
- Sperr-, Freigabe-, Eskalations- und Vetorechte
- Qualitätsvereinbarung, Ressourcen, Haftungs- und Versicherungsklärung mit Fachpartnern

Onboarding und Übernahme der VP-Funktion
Ein kontrollierter Übergang verhindert, dass Verantwortung ohne belastbare Kenntnis des Betriebs übernommen wird. Dokumente, Systeme und reale Abläufe werden vor dem Start gegen den vereinbarten Umfang geprüft.
- GDP-Gap-Analyse und priorisierter Maßnahmenplan
- Prüfung von QMS, SOPs, Organigramm und Schulungsstand
- Vor-Ort-Begehung sowie Interviews mit Schlüsselrollen
- Formelle Übergabe offener Abweichungen, CAPA, Changes und Behördenpunkte

Laufende GDP- und QMS-Steuerung
Die externe VP arbeitet in einem festen Qualitätsrhythmus und bewertet nicht nur Dokumente, sondern die Wirksamkeit der Prozesse. Art und Frequenz werden risikobasiert vereinbart.
Die passende bestehende QMS-Tiefenseite konkretisiert SOP-Architektur, Dokumentenlenkung, CAPA und Audit Readiness. GDP-QMS für Pharma-Großhandel →
- Regeltermine, KPI-, Abweichungs- und CAPA-Review
- Lieferanten-, Kunden- und Dienstleisterqualifizierung
- Retouren, Rückrufe, Fälschungsverdacht und Qualitätsmängel
- Change Control, Selbstinspektion, Management Review und Schulung

Präsenz, Erreichbarkeit und Notfallorganisation
Externe Verantwortung funktioniert nur mit realer Betriebsnähe. Vor-Ort-Anteile, Remote-Zugriff, Reaktionszeiten und Alarmwege werden passend zu Tätigkeit und Risiko festgelegt.
- Planbare Vor-Ort-Termine und dokumentierte Betriebsrundgänge
- Definierte Erreichbarkeit für kritische Qualitätsentscheidungen
- Alarm- und Eskalationsmatrix für Temperatur, Rückruf und Verdachtsfälle
- Business-Continuity-Regeln bei IT-, Lager- oder Personalausfall

Ausgelagertes Lager, Transport und 3PL kontrollieren
Auch bei ausgelagerten Prozessen bleibt eine eindeutige Qualitätsverantwortung erforderlich. Die externe VP bewertet, ob Lager, Carrier, Fulfillment und IT den genehmigten Prozess tatsächlich unterstützen und ob Abweichungen rechtzeitig bis zur verantwortlichen Entscheidung eskalieren.
- Qualitätsvereinbarung, Leistungsumfang und Verantwortungsmatrix je Partner
- GDP-Audit, Risikoqualifizierung und periodische Leistungsbewertung
- Temperaturmapping, Monitoring, Alarmierung und Transportqualifizierung
- Chargen-, Verfalls-, Sperr- und Retourenstatus in ERP und WMS nachvollziehen
- SLA und KPI für Abweichungen, Reklamationen, Lieferfähigkeit und CAPA

Vertretung, Urlaub und ungeplanter Ausfall
Die Pflichten der Verantwortlichen Person müssen lückenlos abgedeckt sein. Deshalb gehört ein realistisches Vertretungs- und Übergabemodell bereits in die Beauftragung.
- Benannte und qualifizierte Vertretung mit eindeutigen Zuständigkeiten
- Urlaubs-, Krankheits- und Notfallübergabe
- Zugriffsrechte, Kontaktlisten und offene Qualitätsvorgänge
- Periodischer Test der Vertretungsfähigkeit

Worauf Sie bei der externen VP-Besetzung achten sollten
Eine externe VP ist nur belastbar, wenn Vertrag, tatsächlicher Betrieb und behördlich akzeptierte Einbindung zusammenpassen. Diese Praxis-Stolperfallen sollten vor der Bestellung ausdrücklich geprüft und dokumentiert werden.
- Nur einen Namen bestellen, ohne ausreichende Zeit, Zugriffe und Entscheidungskompetenz sicherzustellen
- Sortiment, Tätigkeiten oder Betriebsstätten weiterentwickeln, ohne den VP-Umfang und die Erlaubnislage erneut zu bewerten
- Lager, Transport oder IT auslagern, ohne Qualitätsvereinbarung, Audit, KPI und wirksame Eskalationswege
- Urlaub, Krankheit und ungeplanten Ausfall ohne qualifizierte Vertretung und dokumentierte Übergabe lassen
- Offene Abweichungen, CAPA und Behördenpunkte bei der Übernahme nicht vollständig und risikobasiert übergeben

Audit- und Behördenbegleitung
tiger.PHARMA bereitet den Betrieb auf Inspektionen vor und begleitet fachlich durch Dokumentenprüfung, Interviews, Rundgang und Maßnahmenbearbeitung. Eine behördliche Anerkennung oder Erlaubniserteilung kann nicht garantiert werden.
- Mock Audit und Readiness-Check
- Vorbereitung von Nachweisen und Rolleninterviews
- Begleitung bei Behördenkommunikation und Inspektion
- Antworten, CAPA-Plan und Wirksamkeitskontrolle nach Feststellungen