Welche Leistungen übernimmt tiger.PHARMA bei einer Apotheken-Betriebserlaubnis?
tiger.PHARMA strukturiert Erlaubnisumfang, Projektplan, Antrags- und Nachweismatrix, Raum- und Funktionskonzept, Personal- und Verantwortungsmodell, QMS, SOPs, Schulungen sowie die Vorbereitung von Abnahme oder Begehung. Die behördliche Entscheidung bleibt bei der zuständigen Stelle.
Begleitet tiger.PHARMA auch Neueröffnung, Übernahme und Filialbildung?
Ja. Das Projektmodell kann Neueröffnung, Inhaberwechsel, Apothekenkauf, Verlagerung, Filialbildung und betriebliche Umstrukturierung abbilden. Umfang und Reihenfolge richten sich nach Ausgangslage und Behördenanforderungen.
Kann tiger.PHARMA das QMS für die neue Apotheke aufbauen?
Ja. Prozesslandkarte, SOPs, Dokumentenlenkung, Rollen, Schulungsmatrix, Abweichungen, CAPA, Selbstinspektion und weitere erforderliche Nachweise können passend zum konkreten Apothekenbetrieb entwickelt werden.
Unterstützt tiger.PHARMA bei Behördenkommunikation und Begehung?
Ja. Fragen, Unterlagen, Termine, offene Punkte und Nachweise werden strukturiert vorbereitet und verfolgt. Auf Wunsch erfolgen Readiness-Check, Mock Audit, Rolleninterviews und fachliche Begleitung im vereinbarten Rahmen.
Werden Räume, Technik und Dienstleister mitgeprüft?
Ja. Raumfunktionen, Ausstattung, Lagerung, Kühlung, Sicherheit, IT, externe Dienstleister und gegebenenfalls Transport werden mit den vorgesehenen Prozessen und Nachweisen abgeglichen.
Garantiert tiger.PHARMA die Erteilung der Betriebserlaubnis?
Nein. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde. tiger.PHARMA reduziert vermeidbare Lücken durch strukturierte Vorbereitung, konsistente Unterlagen, Umsetzungsbegleitung und dokumentierte Readiness.