
Ihr Auftrag: Unterlagen und Prüfpunkte
Ein apothekeneigener Großhandel ist ein eigenes Betriebsmodell mit zusätzlichen Qualitäts- und Organisationsaufgaben. Vor dem Aufbau prüfen wir Sortiment, Bezugswege, Kunden, Lagerung und wirtschaftliche Tragfähigkeit. Die pharmazeutische Verantwortung wird nicht mit dem normalen Apothekenbetrieb gleichgesetzt.
- Geschäftsmodell und vorgesehene Warenflüsse
- Räume, Temperaturbedingungen und IT-Systeme
- Rollen, QMS-Unterlagen und Antragsstand

Vom Prüfergebnis zur Umsetzung
Sie erhalten einen Projektplan für Erlaubnisverfahren, GDP-QMS, Verantwortliche Person und operative Schnittstellen. Der Umfang wird mit der zuständigen Stelle und den beteiligten Fachleuten abgestimmt, bevor in Ausstattung und Prozesse investiert wird.
Unternehmensberatung für Apotheken: Einkaufskonditionen prüfen, digitales QMS umsetzen und Kauf oder Nachfolge vorbereiten. Mit pharmazeutischer Praxis. Apothekenberatung: Einkauf, digitales QMS & Nachfolge →

Machbarkeit, Geschäftsmodell und Wirtschaftlichkeit
Vor Antrag und Investition wird geklärt, wofür der Großhandel tatsächlich benötigt wird und ob Mengen, Marge, Kapitalbindung und Organisationsaufwand zusammenpassen.
- Use Cases: Direktbezug, Spezialsortimente, Filial- oder Partnerbelieferung
- Sortiments-, Lieferanten-, Kunden- und Mengenmodell
- Investition, Personal, laufende GDP-Kosten und Working Capital
- Basis-, Ziel- und Risikoszenario mit Break-even-Logik

Apothekenüblicher Rahmen oder erlaubnispflichtiger Großhandel?
Nicht jede Abgabe einer Apotheke an einen anderen Betrieb ist automatisch erlaubnispflichtiger Arzneimittelgroßhandel. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, Abnehmer, Umfang, Wiederholung, Warenflüsse und Organisation. tiger.PHARMA dokumentiert diese Abgrenzung als Entscheidungsgrundlage; die verbindliche Einordnung bleibt der zuständigen Behörde und befugter Rechtsberatung vorbehalten.
- Produkte, Bezugsquellen, Abnehmer und Lieferwege vollständig erfassen
- Gelegentliche Abgabe im apothekenüblichen Rahmen von planmäßigem B2B-Handel unterscheiden
- Eigenständige Beschaffung, Lagerung, Ausfuhr oder Abgabe gesondert bewerten
- Ergebnis in einer Tätigkeits- und Erlaubnismatrix dokumentieren

Voraussetzungen für die Großhandelserlaubnis
Die Voraussetzungen für eine Großhandelserlaubnis werden vor Antragstellung vollständig geprüft. Dazu gehören eine bestimmte Betriebsstätte, geeignete Räume und Ausstattung, eine sachkundige Verantwortliche Person sowie die Fähigkeit, den Arzneimittelgroßhandel nach AMG, Arzneimittelhandelsverordnung und GDP ordnungsgemäß zu betreiben.
- Betriebsstätte, Tätigkeiten und Arzneimittel eindeutig festlegen
- Geeignete Räume, Lagerzonen, Technik und Sicherheitskonzept nachweisen
- Verantwortliche Person mit Sachkenntnis und Zuverlässigkeit benennen
- GDP-QMS, SOPs, Schulungen und Dokumentenlenkung aufbauen
- Lieferanten, Kunden, Transportpartner und ausgelagerte Tätigkeiten qualifizieren
- Rückverfolgbarkeit, Retouren, Rückrufe, Abweichungen und CAPA beherrschen

Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG beantragen
Wer Großhandel mit Arzneimitteln betreibt, benötigt grundsätzlich eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Aus dem Zielmodell entsteht ein vollständiger Antrags- und Umsetzungsfahrplan; die konkrete Ausgestaltung wird mit der zuständigen Behörde sowie befugter Rechts- und Fachberatung abgestimmt.
- Betriebsstätte, Tätigkeiten und Arzneimittel im Erlaubnisumfang benennen
- Großhandelserlaubnis für die Apotheke strukturiert beantragen
- Raum-, Zonen-, Personal- und Betriebskonzept dokumentieren
- Readiness-Check vor Einreichung und behördlicher Abnahmeinspektion

Antragsfahrplan vom Zielbild bis zum Betriebsstart
Ein klarer Projektpfad verbindet die regulatorische Antragstellung mit der tatsächlichen Betriebsbereitschaft. Die Schritte können sich überschneiden; die Reihenfolge verhindert jedoch, dass Räume, IT oder SOPs am später abgestimmten Erlaubnisumfang vorbeigeplant werden.
- 1. Geschäftsmodell, Abnehmer, Sortiment und Warenflüsse festlegen
- 2. Erlaubnisumfang, Betriebsstätte und Behördenstrategie abstimmen
- 3. Verantwortliche Person, Organisation und GDP-QMS aufbauen
- 4. Räume, Lager, Transport, IT und Dienstleister qualifizieren
- 5. Antrag einreichen, End-to-End-Prozesse testen und Inspektion vorbereiten
- 6. Feststellungen bearbeiten, Erlaubnis abwarten und Go-live kontrolliert freigeben

Verantwortliche Person im pharmazeutischen Großhandel
Für den Großhandel mit Arzneimitteln wird eine sachkundige Verantwortliche Person benannt und früh in Architektur und Entscheidungen eingebunden. Rolle, Stellvertretung, Unabhängigkeit, Zeit und Ressourcen müssen im Alltag funktionieren – intern oder als tragfähiges externes Modell.
- Anforderungsprofil, Auswahl und Benennung der Verantwortlichen Person
- Rollen-, Vertretungs- und Freigabematrix
- Management Review, Eskalation und Qualitätskennzahlen
- Auf Wunsch Suche, Onboarding und laufende fachliche Unterstützung

GDP-QMS und Arzneimittelhandelsverordnung
Die Arzneimittelhandelsverordnung und die GDP-Anforderungen werden in ein schlankes, betriebsspezifisches QMS übersetzt. Statt eines isolierten Vorlagenpakets bildet das GDP-QMS Warenbewegungen, Entscheidungen und Nachweise vollständig ab.
- QM-Handbuch, Prozesslandkarte und gelenkte SOPs
- Lieferanten- und Kundenqualifizierung
- Abweichung, CAPA, Change Control, Retouren und Rückruf
- Schulung, Selbstinspektion, Management Review und Dokumentenpflege

Arzneimittellager, Transport und Qualifizierung
Eigene oder ausgelagerte Lager- und Transportleistungen werden als eine kontrollierte GDP-Kette geplant. Räume, Zonen, Technik, Verpackung, Routen und Dienstleister erhalten risikobasierte Nachweise.
- Lagerlayout, Quarantäne, Sperrbestand, Sicherheit und Rückverfolgbarkeit
- Temperaturmapping, Monitoring, Kalibrierung und Alarmkonzept
- Routen-, Fahrzeug- und Verpackungsqualifizierung
- Qualitätsvereinbarungen, SLA, Audits und Partner-KPI

Kosten der Großhandelserlaubnis und des Aufbaus
Die Kosten eines apothekeneigenen Pharmagroßhandels hängen von Erlaubnisumfang, Behörde, Räumen, Umbau, Sortiment, Personal, Technik und Auslagerungsmodell ab. Deshalb werden behördliche Gebühren, einmalige Projektkosten, laufende GDP-Kosten und Working Capital getrennt geplant, statt einen pauschalen Betrag zu versprechen.
- Behördliche Antrags-, Inspektions- und Bescheidgebühren
- Räume, Lagertechnik, Sicherheit, Temperaturüberwachung und Qualifizierung
- Verantwortliche Person, Stellvertretung, Schulungen und QMS-Pflege
- ERP, WMS, MSV3, Datenmigration, Validierung und laufender Betrieb
- Audits, Transportpartner, Qualitätsvereinbarungen und Versicherungen
- Warenbestand, Zahlungsziele, Vorfinanzierung und Liquiditätsreserve

ERP, WMS, MSV3 und Datenprozesse
Artikel-, Chargen-, Lieferanten-, Kunden- und Auftragsdaten werden so aufgebaut, dass der Betrieb skalierbar und prüfbar bleibt. Schnittstellen werden mit realen End-to-End-Fällen getestet.
- ERP-/WMS-Auswahl und Prozessanforderungen
- PZN-, Stamm-, Chargen- und Serialisierungsdaten
- MSV3-Bestellannahme, Verfügbarkeit und Statusrückmeldung
- Berechtigungen, Protokollierung, Datenqualität und Notbetrieb

Apotheke und Großhandel im Tagesbetrieb sauber trennen
Ein gemeinsamer Inhaber oder Standort ersetzt keine eindeutige betriebliche Abgrenzung. Vor Go-live wird festgelegt, welcher Betrieb einkauft, besitzt, lagert, freigibt, verkauft, fakturiert und Abweichungen bearbeitet. Dadurch bleiben Bestände, Belege, Buchungen und GDP-Entscheidungen auch bei gemeinsam genutzten Schnittstellen nachvollziehbar.
- Verträge, Lieferanten- und Kundenkonten dem richtigen Betrieb zuordnen
- Bestandsstatus, Eigentumsübergang und physische Lagerzonen eindeutig kennzeichnen
- ERP-, WMS-, Finanz- und Dokumentenrechte rollenbezogen trennen
- Übergaben zwischen Apotheke und Großhandel als kontrollierte Schnittstelle testen

Go-live-Dossier für Behörde und Betrieb
Vor der operativen Freigabe werden Erlaubnisumfang, letzte behördliche Auflagen und die tatsächliche Betriebsbereitschaft in einem gemeinsamen Dossier abgeglichen. Ein erteilter Bescheid ersetzt weder offene CAPA noch den Nachweis, dass Räume, Systeme, Partner und Mitarbeitende den genehmigten Prozess sicher ausführen.
- Erlaubnisumfang, Auflagen und freigegebene Tätigkeiten gegen das Zielbild prüfen
- Verantwortliche Person und Stellvertretung mit Zugängen und Entscheidungsrechten bestätigen
- Qualifizierungs-, Schulungs- und End-to-End-Testnachweise vollständig zuordnen
- Offene Abweichungen, CAPA und Restpunkte mit Owner und Fälligkeit dokumentieren
- Betriebsfreigabe erst nach unterschriebenem Go-live-Gate erteilen

Pre-Audit, Inspektion, Go-live und Betreuung
Mock Audits und End-to-End-Tests schließen die Lücke zwischen Dokumentation und gelebtem Betrieb. Nach Erlaubnis wird der Start kontrolliert begleitet und das System weiterentwickelt.
- GDP-Gap-Analyse und Mock Inspection
- CAPA-Plan und Nachweis der Wirksamkeit
- Go-live-Plan, Pilotbetrieb und Hypercare
- Laufende QMS-Pflege, Schulungen, Audits und Change Support