Wann braucht eine Apotheke eine Großhandelserlaubnis?
Das hängt von den konkret geplanten Tätigkeiten, Warenbewegungen und Abnehmern ab. Sobald Arzneimittel im Großhandel beschafft, gelagert oder abgegeben werden sollen, ist die Abgrenzung zum Apothekenbetrieb und zum erlaubnispflichtigen Großhandel früh mit der zuständigen Behörde und befugter Fachberatung zu klären.
Was gehört zu einem vollständigen Antrag nach § 52a AMG?
Regelmäßig werden unter anderem Tätigkeits- und Sortimentsumfang, Betriebsstätte, Räume und Ausstattung, Organisation, Verantwortliche Person sowie ein belastbares Qualitätssystem betrachtet. Der genaue Umfang richtet sich nach Geschäftsmodell, Standort und zuständiger Behörde.
Kann der Großhandel in Räumen der Apotheke betrieben werden?
Entscheidend ist eine behördlich akzeptierte, nachvollziehbare Abgrenzung von Räumen, Beständen, Prozessen, Dokumentation und Verantwortung. Ob und wie eine gemeinsame Immobilie genutzt werden kann, muss im konkreten Raum- und Betriebskonzept abgestimmt werden.
Braucht jeder Pharma-Großhandel eine Verantwortliche Person?
Für den erlaubnispflichtigen Großhandel ist eine entsprechend qualifizierte und tatsächlich handlungsfähige Verantwortliche Person zentral. Auch Vertretung, Zeit, Unabhängigkeit, Entscheidungsrechte und dokumentierte Einbindung müssen belastbar geregelt sein.
Wie lange dauert die Errichtung eines Pharma-Großhandels?
Die Dauer hängt von Geschäftsmodell, Räumen, Umbauten, Personal, QMS-Reife, IT, Qualifizierung und Behördenverfahren ab. Ein belastbarer Terminplan wird deshalb erst nach Machbarkeits- und Gap-Analyse erstellt; eine pauschale Erlaubnisfrist wäre unseriös.
Übernimmt tiger.PHARMA nur Antrag und SOPs?
Nein. Das Angebot reicht von Machbarkeit und Business Case über Antrag, QMS, Verantwortliche Person, Lager, Transport, IT und Qualifizierung bis zu Mock Audit, Go-live und laufender Betreuung. Einzelne Module können dennoch passend zum Projektstand beauftragt werden.