Für wen ist der Kanzleiservice gedacht?
Ausschließlich für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Kanzleien mit Apothekenmandaten, die pharmazeutische Daten, Prozesse und wirtschaftliche Besonderheiten fachlich belastbar in ihre Beratung einbeziehen möchten.
Welche Verantwortung bleibt beim Steuerberater?
Buchungen, Kontierungsvorgaben, Steuerdeklarationen, Jahresabschlüsse sowie steuerliche, handelsrechtliche und rechtliche Würdigungen bleiben vollständig bei der Kanzlei und den jeweils befugten Beratern.
Welche Daten können verarbeitet werden?
Je nach Auftrag werden Warenwirtschaft, PZN- und Einkaufsdaten, Rechnungen und Gutschriften, Rezeptabrechnungen, Kassen- und Zahlungsdaten, Bestände, BWA-Positionen und relevante Verträge einbezogen.
Sind regelmäßige Kanzleiberichte möglich?
Ja. Ein monatlicher oder quartalsweiser Service kann Datenprüfung, Kennzahlen, Abweichungen, Klärungsliste, Maßnahmenstatus und eine gemeinsame Besprechung umfassen.
Können mehrere Apothekenmandate verglichen werden?
Ja, wenn Datenschutz, Vertraulichkeit, Datenqualität und Vergleichbarkeit gesichert sind. Ergebnisse werden anonymisiert und nur mit transparenten Definitionen und passenden Strukturmerkmalen verglichen.
Wie werden vertrauliche Mandantendaten geschützt?
Datenumfang, Zugriffe, Übertragungswege, Aufbewahrung und Löschung werden vor Beginn verbindlich festgelegt. Es gilt das Prinzip der Datenminimierung; Auswertungen und Vergleichsdaten werden zweckgebunden behandelt.