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Nachrichtendienstreform: Heilberufe verlangen vollen Schutz des Patientengeheimnisses

Modernistische Illustration eines vertraulichen Gesprächs zwischen Patient, Arzt und Apothekerin hinter einer schützenden Trennwand.

ABDA, Bundesärztekammer und KBV warnen vor Schutzlücken bei Berufsgeheimnissen

Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts soll Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz an die verschärfte Sicherheitslage anpassen. Das Bundeskabinett hat die Entwürfe am 12. August 2026 beschlossen; nun folgt das parlamentarische Verfahren. Berufsvertretungen aus Medizin und Pharmazie sehen jedoch eine zentrale Schutzlücke: Gesundheitsberufe sollen nach dem bisherigen Konzept nicht denselben absoluten Schutz genießen wie bestimmte andere Berufsgeheimnisträger.

Warum das Patientengeheimnis im Mittelpunkt steht

Patientinnen und Patienten teilen Ärztinnen, Psychotherapeuten und Apothekern regelmäßig besonders sensible Angaben zu Erkrankungen, Therapien, Arzneimitteln und ihrer persönlichen Lebenssituation mit. Diese Offenheit ist eine Voraussetzung für sichere Beratung, Diagnose und Behandlung. Schon die Sorge, dass solche Informationen Gegenstand staatlicher Erkenntnisgewinnung werden könnten, kann das Vertrauen in die Versorgung beeinträchtigen.

ABDA fordert absoluten Schutz auch für Apotheker

Die ABDA-Stellungnahme kritisiert, dass Apotheker im Entwurf nur einem relativen Schutz mit Einzelfallabwägung unterliegen sollen. Nach Auffassung der Apothekerschaft reicht das nicht aus: Das Vertrauensverhältnis zwischen Apotheke und Patient basiere auf höchstpersönlichen Gesundheitsinformationen und müsse in den absoluten Schutzbereich des § 32 BVerfSchG einbezogen werden.

Bundesärztekammer und KBV sehen dieselbe Schutzlücke

Auch die Bundesärztekammer verlangt, ärztliche Vertraulichkeitsbeziehungen ausdrücklich absolut zu schützen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezieht zusätzlich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein und warnt vor verfassungsrechtlichen sowie praktischen Folgen einer Abstufung von Berufsgeheimnisträgern.

Gesundheitsversorgung braucht Vertrauen

Die Debatte geht damit über berufspolitische Interessen hinaus. Verschwiegenheit schützt nicht nur einzelne Patientinnen und Patienten, sondern die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung. Apotheker, Ärzte und Psychotherapeuten fordern deshalb eine gesetzliche Nachbesserung, bevor die Reform Bundestag und Bundesrat abschließend passiert.

Wie es weitergeht

Im parlamentarischen Verfahren wird entscheidend sein, ob die Schutzvorschriften für Berufsgeheimnisträger angeglichen werden. tiger.PHARMA verfolgt die Beratungen mit Blick auf Apotheken, pharmazeutische Beratung und den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.

Redaktionell neu erstellt auf Basis der verlinkten Primärquelle. Primärquelle ↗