
Assistierte Telemedizin: Voraussetzungen und Einführung
Nach der ABDA umfasst aTM die Unterstützung bei einer Videosprechstunde, eine strukturierte Ersteinschätzung oder deren Kombination. Für die Einführung prüfen wir mit Ihnen den vorgesehenen Leistungsumfang, räumliche und personelle Möglichkeiten sowie die aktuellen Vertragsunterlagen. Ärztliche Behandlung und pharmazeutische Beratung bleiben klar zugeordnet.
- Zielgruppe, Bedarf und Zusammenarbeit mit Arztpraxen klären
- Verantwortliche und Vertretung im Team benennen
- Aktuelle ABDA-Arbeitshilfen in die Projektplanung einbeziehen
- Pilotziele und Startvoraussetzungen dokumentieren

Assistierte Telemedizin: Anbieter und Software vergleichen
Bei der Auswahl eines Anbieters für assistierte Telemedizin vergleichen wir den konkreten Leistungsumfang. Eine Telemedizin-Software für Apotheken muss in den geplanten Ablauf passen: von Terminorganisation und unterstützter Nutzung bis zu Dokumentation, Support und gegebenenfalls Abrechnungsschnittstellen. Anbieterangaben werden anhand von Unterlagen und Demonstrationen geprüft.
- Videosprechstunde, Ersteinschätzung und Ärztenetzwerk im Angebot unterscheiden
- Technik, Schnittstellen, Bedienung und Support prüfen
- Vertragslaufzeit, Grundgebühren und nutzungsabhängige Kosten erfassen
- Datenexport, Ausfallkonzept und Anbieterwechsel berücksichtigen

Videosprechstunde in der Apotheke und strukturierte Ersteinschätzung
Wir planen den Weg vom ersten Anliegen bis zum Abschluss der Unterstützung: Wer erklärt den Ablauf, wer begleitet die Technik, welche Unterlagen werden benötigt und wie werden Rückfragen weitergeleitet? Das strukturierte Ersteinschätzungsverfahren wird als eigener Arbeitsschritt betrachtet. Freie Arzt- und Apothekenwahl müssen im Konzept berücksichtigt werden.
- Anmeldung, Termin und technische Vorbereitung beschreiben
- Rollen von Apotheke, Arztpraxis und Plattform abgrenzen
- Dokumentation und Abschluss des Vorgangs organisieren
- Für technische Ausfälle und Situationen außerhalb des Angebots Zuständigkeiten festlegen

Assistierte Telemedizin: Abrechnung, Vergütung und Sonder-PZN
Für die Abrechnung assistierter Telemedizin stellen wir die benötigten Nachweise, Zuständigkeiten und Kontrollschritte zusammen. Vergütung und Sonder-Pharmazentralnummern (Sonder-PZN) werden vor dem Start anhand des aktuellen ABDA-Abrechnungsleitfadens und mit dem Abrechnungspartner geprüft. Eine Vergütung ist kein Gewinnversprechen: Personalzeit, Technik und laufende Kosten gehören in die Kalkulation.
- Leistungsart und zugehörige Abrechnungsunterlagen zuordnen
- Sonder-PZN und Dokumentationsanforderungen aktuell prüfen
- Rückfragen und Abrechnungskorrekturen nachhalten
- Fallzahlen, Zeitaufwand und Kosten in mehreren Szenarien kalkulieren

Schulung, Datenschutz, Dokumentation und QMS
Eine Schulung zur assistierten Telemedizin sollte den tatsächlichen Apothekenablauf abbilden. Wir unterstützen bei Arbeitsanweisungen, Übungen und einer nachvollziehbaren Aufgabenverteilung. Datenschutz, Zugriffsrechte, Einwilligungs- und Vertragsunterlagen werden mit den zuständigen Fachverantwortlichen abgestimmt; das Qualitätsmanagementsystem (QMS) hält die vereinbarten Prozesse fest.
- Standardarbeitsanweisungen (SOPs) und Team-Einweisung vorbereiten
- Vertrauliche Gespräche und Bildschirmnutzung im Raumkonzept berücksichtigen
- Verantwortung für Speicherung, Zugriff und Löschung klären
- Pilotfälle, technische Störungen und Verbesserungen dokumentieren

Telemedizin-Kabine oder Telemedizin-Box für die Apotheke?
Ob Beratungsraum, Telemedizin-Kabine oder Telemedizin-Box: Wir vergleichen die Ausstattung anhand des Nutzungskonzepts. Eine Kabine wird nicht pauschal als Pflicht oder als Ersatz für jede räumliche Prüfung behandelt. Entscheidend sind unter anderem Vertraulichkeit, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit, technische Anbindung und der verfügbare Platz.
- Bestehenden Raum und Kabinenlösungen vergleichen
- Bild, Ton, Beleuchtung und Internetverbindung erproben
- Reinigung, Wartung und Ansprechpartner einplanen
- Investition, laufende Kosten und Auslastung gegenüberstellen

Pilotbetrieb und Einführung in Apothekengruppen
Für Apothekenkooperationen können zentrale Vorlagen, Anbieterprüfungen und Schulungen mit lokalen Verantwortlichen verbunden werden. Wir empfehlen, Aufwand und Abläufe zunächst an ausgewählten Standorten zu bewerten. Aus Rückmeldungen des Teams und den tatsächlichen Prozessdaten entsteht die Entscheidung über einen weiteren Rollout.
- Standorte und Pilotumfang festlegen
- Einheitliche Prüfkriterien mit lokalen Besonderheiten verbinden
- Ergebnisse und Verbesserungsbedarf gemeinsam auswerten