Was wird bei einer Großhandelsrechnung der Apotheke geprüft?
Geprüft werden je nach Auftrag PZN, Artikel, Menge, Preis, Rabatt, Skonto, Boni, HSA oder KSA, Gebühren, Zuschläge, Retouren, Gutschriften und Zahlungsbeträge. Bestellung, Wareneingang, Vereinbarung und Rechnung werden auf denselben Zeitraum bezogen.
Kann ich eine Großhandelsrechnung prüfen lassen?
Ja. Für eine belastbare externe Prüfung werden mindestens die Rechnung beziehungsweise Sammelabrechnung, die geltende Konditionsvereinbarung und – soweit verfügbar – Bestell-, Wareneingangs-, Retouren- und Zahlungsdaten benötigt.
Wie oft sollten Großhandelsrechnungen kontrolliert werden?
Der sinnvolle Rhythmus hängt von Belegmenge, Abrechnungsmodell und Risikoprofil ab. Möglich sind Stichproben, ein definierter Monatsabschluss oder ein quartalsweises Review. Kritische oder strittige Positionen sollten zeitnah innerhalb der vereinbarten Fristen geklärt werden.
Werden auch Retouren und Gutschriften geprüft?
Ja. Retouren, Teilgutschriften, Sammelgutschriften und offene Klärfälle können dem ursprünglichen Bezug zugeordnet und bis zum dokumentierten Abschluss verfolgt werden.
Garantiert die Rechnungsprüfung eine Einsparung?
Nein. Die Prüfung kann Abweichungen und Klärungsbedarf nachweisen, garantiert aber weder einen bestimmten Erstattungsbetrag noch eine pauschale Einsparung. Maßgeblich sind Belege, Vereinbarungen und die tatsächliche Korrektur.
Ersetzt die Prüfung Steuer- oder Rechtsberatung?
Nein. tiger.PHARMA unterstützt bei pharmazeutischen Einkaufs-, Beleg- und Prozessfragen. Steuerliche, bilanzielle und rechtliche Einzelfragen bleiben den jeweils befugten Beratern vorbehalten.